Privatparkplatz: Ihre Rechte als Grundstücksbesitzer

Fremdparker ärgern Eigentümer und Mieter. Autos stehen überall falsch. Welche Rechte haben sie? Verhaltensregeln und Tipps für Sanktionen und Abschleppen.

Privatparkplatz: Ihre Rechte als Grundstücksbesitzer

Fremdparker sind für viele Grundeigentümer und Mieter ein Ärgernis. Einige Autofahrer stellen ihr Fahrzeug ohne Rücksicht auf Verluste einfach dort ab, wo es ihnen gerade passt. Auf Supermarktparkplätzen, vor Einzelhandelsgeschäften und auf privaten Stellflächen vor Wohnhäusern finden sich immer wieder Autos, die dort nicht hingehören. Welche Privatparkplatz-Rechte haben Eigentümer und Mieter? Und was müssen Betroffene beachten, wenn sie einen dreisten Autofahrer sanktionieren oder abschleppen lassen möchten? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Verhaltensregeln vor und geben Ihnen wertvolle Tipps im Umgang mit Falschparkern.

Viele Unternehmen bieten ihren Kundinnen und Kunden Parkplätze an, auf denen sie ihr Fahrzeug während des Einkaufs bequem in unmittelbarer Nähe zum Laden abstellen können. Wer in einem Geschäft einkaufen möchte, wird also von den Geschäftsinhabern mit einem bequemen Stellplatz direkt vor der Tür belohnt. Häufig werden diese Parkflächen jedoch auch von Fremdparkern genutzt, die im betreffenden Geschäft gar nicht einkaufen. Einige dreiste Autofahrer stellen sich auch einfach auf einen Mitarbeiterparkplatz vor einem Bürokomplex oder auf einen Stellplatz an einem Wohnhaus. In jedem Fall platziert sich der unberechtigte Dritte auf einer Parkfläche, die eigentlich für einen anderen Verkehrsteilnehmer bestimmt ist. Eigentümer und Mieter von Parkplätzen müssen diese Zweckentfremdung ihres Eigentums jedoch nicht hinnehmen – sie können für den Privatparkplatz ihre Rechte geltend machen und Fremdparker auf verschiedene Arten sanktionieren.

Besonders wenn Parkvergehen häufiger vorkommen oder in größeren privaten Parkraumbewirtschaftungszonen kann ein professionelles und kosteneffizientes Parkraum-Management Grundstücksbesitzer in ihren Bemühungen unterstützen, Stellflächen wirtschaftlich zu betreiben und unberechtigte Fremdparker fernzuhalten. Lassen Sie sich von Playfair-Parking individuell beraten und sichern Sie zukünftig Ihre Privatparkplatz-Rechte auf effiziente Weise ab.

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Privater Parkplatz zugeparkt: Was tun?

 Die größten Schwierigkeiten im Hinblick auf private Parkraumbewirtschaftungszonen wie etwa Supermarktparkplätze oder die angemieteten Stellflächen der Anwohner von Wohnhäusern erzeugen Fremdparker. Einige Autofahrer stellen sich rücksichtslos und ohne Erlaubnis durch den Eigentümer auf fremde Grundstücke oder parken Garagen zu. Schlimmstenfalls stellen sich besonders dreiste Autofahrer sogar vor die Zufahrt und blockieren somit für alle Anlieger den Weg zum Parkplatz. Private Eigentümer und Mieter von Stellflächen – die für die Zeit der Anmietung auch als Eigentümer betrachtet werden – müssen sich die Blockierung ihrer Parkplätze durch Fremdparker jedoch nicht gefallen lassen.

Sie haben die Möglichkeit, fremde Fahrzeuge abschleppen zu lassen und sogar rechtlich gegen den Autofahrer vorzugehen. Geschädigte sollten jedoch mit Bedacht handeln, um hinterher nicht auf Abschleppkosten sitzen zu bleiben oder gar selbst eine Anzeige zu bekommen. Im Gegensatz zum öffentlichen Raum, wo Polizisten und das Ordnungsamt gegen Falschparker durchgreifen können, müssen auf privaten Grundstücken die Betroffenen ihre Privatparkplatz-Rechte selbst durchsetzen. Wie gehen Eigentümer am geschicktesten gegen Fremdparker vor und was gibt es dabei zu beachten?

Das BGB regelt die Rechte der Grundstückseigentümer

Über die Frage, wie Grundstückseigentümer gegen Falschparker vorgehen können, wurde in der Vergangenheit schon sehr viel vor Gerichten gestritten. Letzten Endes kam der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass Geschädigte auf ihren Stellflächen grundsätzlich ein falsch geparktes Fahrzeug abschleppen lassen dürfen. Denn der Autofahrer, der seinen Wagen einfach auf einen privaten Parkplatz oder ein privates Grundstück allgemein stellt, das ihm nicht gehört, handelt mit „verbotener Eigenmacht“ (§ 858 Abs. 1 BGB). Ursprünglich galt dieser Paragraf nicht nur für das Parken auf fremden Grundstücken, sondern für viele weitere Situationen im Alltag, auf die diese Verhaltensweise zutrifft.

Mit dem Urteil V ZR 144/08 hat der Bundesgerichtshof (BGH) diesen Paragrafen auch für das Fremdparken auf privaten Grundstücken angewandt und somit die Rechte von Eigentümern gestärkt. Man spricht juristisch davon, dass die Betroffenen „in ihrem Besitz gestört“ werden. Und derjenige, der in seinem Besitz gestört wird, darf handeln, um wieder Zugriff auf sein Eigentum zu erhalten. Rechtlich abgesichert ist dies durch Paragraf 859 Abs. 3 BGB über die „Selbsthilfe“ des Geschädigten.

Somit ist das Abschleppen in privaten Parkraumbewirtschaftungszonen also erlaubt. Doch um rechtlich wasserdicht zu handeln, müssen Geschädigte einiges beachten. Sie können die falsch abgestellten Autos nicht durch die Polizei oder das Ordnungsamt abschleppen lassen. Die Beamten können nur auf öffentlichen Parkplätzen eingreifen. Wenn also ein Fahrzeug die Zufahrt zum Grundstück blockiert und dabei jenseits der privaten Grundstücksgrenze steht, können Polizei und Ordnungsamt aktiv werden und das Abschleppen in Auftrag geben. In diesem Fall sind die Geschädigten auf der sicheren Seite, denn die Polizei übernimmt alle nötigen Vorgänge.

Auf dem Privatgrund müssen die Eigentümer selbst aktiv werden, um ihre Privatparkplatz-Rechte durchzusetzen. Wie Sie dies am geschicktesten umsetzen können, um hinter möglichst nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, zeigen wir Ihnen in der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung. Leider gibt die Vorgehensweise keine Garantie, dass Sie nicht doch den Preis für das Abschleppen allein zahlen müssen. Sollten Sie Eigentümer mehrerer Stellflächen sein und häufiger mit Falschparkern zu tun haben, können Sie sich von Playfair-Parking individuell und rechtssicher beraten und unterstützen lassen.

Anleitung: So setzen Sie die Rechte auf Ihrem Privatparkplatz durch und lassen Fremdparker abschleppen

  • Dokumentieren Sie das unberechtigt abgestellte Fahrzeug und holen Sie einen unabhängigen Zeugen herbei
  • Geben Sie dem Fahrer einige Minuten Zeit, zu seinem Fahrzeug zurückzukehren
  • Versuchen Sie den Fahrer zu finden
  • Rufen Sie den Abschleppwagen innerhalb von wenigen Stunden
  • Besprechen Sie vorab die Kosten für das Abschleppen
  • Gehen Sie respektvoll mit dem Fremdparker um
  • Falschparker können zusätzlich durch einen Anwalt abgemahnt werden

Fremdparker abschleppen lassen: So geht’s im Detail

Beim Abschleppen eines Fremdparkers sollten Sie nichts dem Zufallen überlassen. Denn sonst besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Abschleppkosten sitzenbleiben – und die können schnell mehrere hundert Euro betragen. Wir zeigen Ihnen, was Sie im Einzelnen beachten sollten, um ihre Privatparkplatz-Rechte zu schützen.

  1. Dokumentieren Sie das unberechtigt abgestellte Fahrzeug und holen Sie einen Zeugen herbei

Um das Fehlverhalten des Falschparkers zu dokumentieren, sollten Sie direkt einige aussagekräftige Fotos des Fahrzeugs machen, die den Wagen deutlich erkennbar auf Ihrem Stellplatz zeigen. Zudem sollten Sie einen Zeugen herbeirufen, der Ihnen im Zweifelsfall bestätigen kann, dass ein fremdes Auto auf Ihrem Parkplatz steht.

  1. Geben Sie dem Fahrer einige Minuten Zeit, zu seinem Fahrzeug zurückzukehren

Lassen Sie den Fahrer nicht sofort abschleppen, sondern geben Sie ihm ein paar Minuten Zeit, um ihren Stellplatz wieder zu verlassen. Manchmal liegt tatsächlich nur ein Versehen oder ein wirklich triftiger Grund vor, der einen Autofahrer zum Falschparker macht.

  1. Versuchen Sie den Fahrer zu finden

Falls Sie gesehen haben sollten, wie sich der Fahrer vom Fahrzeug entfernt hat, können Sie ihm nachgehen und ihn unmittelbar vor Ort auffordern, sein Fahrzeug wieder zu entfernen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie beispielsweise durch die Polizei ihrem Anliegen Nachdruck verleihen.

  1. Rufen Sie den Abschleppwagen innerhalb von wenigen Stunden

Juristisch gesehen muss die Entfernung des Fahrzeugs durch Abschleppen dennoch „sofort“ erfolgen. Das bedeutet in diesem Fall, dass das Auto innerhalb weniger Stunden nach der Tat vom Parkplatz entfernt wird. Wer erst nach einen Tag oder gar Wochen aktiv wird, handelt zu spät. Dann ist das Abschleppen nicht mehr zulässig.

  1. Besprechen Sie vorab die Kosten für das Abschleppen

Wenn Sie den Abschleppdienst anrufen, sollten Sie direkt die entstehenden Kosten für den Abschleppvorgang besprechen. Denn der Fremdparker darf nur zu den ortsüblichen Konditionen entfernt werden. Sollte ein Abschleppunternehmen zu viel  berechnen, können Sie dem Falschparker den Preis nicht in Rechnung stellen. Umgekehrt sollten Sie darauf achten, dass der Falschparker direkt vor Ort die Kosten bezahlt. Teilen Sie dem Autofahrer den Standort seines Wagens erst mit, wenn er die Ihnen entstandenen Kosten beglichen hat. Seine Auslagen nachträglich einzufordern, ist wesentlich komplizierter und weniger aussichtsreich.

  1. Gehen Sie respektvoll mit dem Fremdparker um

Geschädigte sollten dennoch respektvoll mit dem Fremdparker umgehen. Sich wild zu beschimpfen führt zu nichts. Den falsch parkenden Autofahrer mit dem eigenen PKW zuzuparken und am Wegfahren zu hindern, kann sogar den Tatbestand der Nötigung erfüllen. In diesem Fall können Sie sich sogar selbst eine Anzeige einhandeln.

  1. Falschparker können zusätzlich durch einen Anwalt abgemahnt werden

Falls Sie die Befürchtung haben, dass ein Falschparker zum Wiederholungstäter werden kann oder es bereits geworden ist, können Sie den betreffenden Autofahrer auch durch einen Anwalt abmahnen lassen. Im Zuge der Abmahnung muss der Fremdparker eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, in der er sich verpflichtet, nicht mehr auf dem Privatgrundstück zu parken. Sollte er dennoch rückfällig werden, muss er eine Vertragsstrafe zahlen, die vorher in der Unterlassungserklärung festgelegt wurde.

Wichtig: Machen Sie Ihren Parkplatz kenntlich

Ein privater Parkplatz, der nicht auf den ersten Blick durch Beschilderung als solcher gekennzeichnet ist, könnte einem Fremdparker in die Hände spielen und in einer rechtlichen Auseinandersetzung zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Um Ihre Privatparkplatz-Rechte als Besitzer des Parkplatzes zu sichern, sollten Sie deshalb – je nach Anzahl ihrer Parkplätze – den Parkraum schon an der Einfahrt beschildern oder jede Stellfläche mit einem eigenen Schild absichern.

Denkbar ist zum Beispiel ein Schild mit dem Hinweis „Parken für Anwohner mit Erlaubnis“ in Kombination mit „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“. Eine rechtssichere Beschilderung mit Hinweisen für Parkende und AGB kann auch in einer Zusammenarbeit mit Playfair-Parking eingesetzt werden, um Ihre Privatparkplatz-Rechte durchzusetzen und Falschparker auf Privatparkplätzen effektiv zu sanktionieren.

Mit einem Parkraumservice die Privatparkplatz-Rechte durchsetzen?

Viele Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer mit Parkflächen fragen sich, wann sich ein Parkraumservice für ihre Stellplätze lohnt, um die Privatparkplatz-Rechte durchzusetzen. Das lässt sich pauschal nicht sagen und kommt auf den Einzelfall an. Wer ein Mietshaus mit mehrerer Parteien und entsprechenden Anwohnerparkplätzen besitzt oder ein Ladengeschäft mit zahlreichen Stellplätzen für seine Kunden bewirtschaftet, kann durchaus von einem Parkraumservice profitieren.

Besonders in zentralen Lagen werden diese privaten Parkraumbewirtschaftungszonen gerne von Fremdparkern genutzt, die nicht zu den Kunden der jeweiligen Geschäfte gehören. Mit seinem deutschlandweiten Netz aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann Playfair-Parking in vielen Regionen den Parkraumservice für Sie übernehmen. Sie haben als Eigentümer oder Mieter eine Sorge weniger, während wir uns rechtssicher, effektiv und kosteneffizient um die Fremdparker auf Ihren Stellplätzen kümmern.

Fazit – Privatparkplatz: Ihre Rechte mit Bedacht durchsetzen

Grundstücksbesitzer haben glücklicherweise die Möglichkeit, im Rahmen einer „Selbsthilfe“ ihre Privatparkplatz-Rechte durchzusetzen. Allerdings sollten Geschädigte nicht willkürlich abschleppen lassen, sondern einem Ablauf folgen, um am Ende nicht auf den Abschleppkosten sitzenzubleiben. Sie sollten guten Willen zeigen und dem Fremdparker die Chance geben, sein Fahrzeug freiwillig zu entfernen. Geschädigte sollten den Abschleppwagen vor allem dann rufen, wenn es keine andere Lösung gibt. Wer einen Fremdparker abschleppen lässt, muss die Kosten häufig auslegen und ist darauf angewiesen, dass der Fahrer den geforderten Preis freiwillig vor Ort bezahlt.

In vielen Fällen bleiben die Geschädigten jedoch leider auf den Ausgaben für den Abschleppdienst sitzen. Durch die Unterstützung mit routinierter Parkraumüberwachung durch Playfair-Parking können Betroffene ihr Parkraum-Management in professionelle Hände geben und müssen sich nicht mehr um dieses leidige Thema sorgen, sondern können sich um die wirklich wichtigen Aufgaben kümmern. Wir von Playfair-Parking übernehmen diese Aufgaben effektiv und kosteneffizient für Sie.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern skizziert lediglich aktuelle Rege-lungen zum Abschleppen auf Privatparkplätzen. Als Grundstücksbesitzer oder Abge-schleppter sollten Sie im Zweifelsfall immer einen fachkundigen Anwalt für Verkehrs-recht, die Polizei oder ein spezialisiertes Unternehmen wie Playfair-Parking hinzuziehen, um gesetzeskonform zu handeln.