Was kostet mich ein Parkvergehen nach dem Bußgeldkatalog?

Bußgeldtatbestand Bußgelder in Euro* Punkte
Parkverbot missachtet 25
– länger als 1 Stunde 40
– länger als 1 Stunde mit Behinderung 50
– mit Behinderung 40
in zweiter Reihe geparkt 55
– mit Behinderung 80 1
– mit Gefährdung 90 1
– mit Sachbeschädigung 110 1
– länger als 15 Minuten 85 1
– länger als 15 Minuten mit Behinderung 90 1
in Feuerwehrzufahrt geparkt 55
– und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 100 1
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt 55
unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt 55
– mit Behinderung 70 1
– mit Gefährdung 80 1
– mit Sachbeschädigung 100 1
– länger als 1 Stunde 70 1
– länger als 1 Stunde mit Behinderung 80 1
Höchstparkdauer überschritten 55
– bis 30 Minuten 20
– bis 1 Stunde 25
– bis 2 Stunde 30
– bis 3 Stunde 35
– länger als 3 Stunden 40

Quelle: ADAC e.V. * seit 9.11.21

Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?

Wichtig ist hierbei, dass sie die Zeiger ihrer Parkuhr immer auf die nächste volle oder halbe Stunde stellen. Hier 2 Beispiele zur Verdeutlichung, es ist 13:15 als Sie ihr Auto parken, so ist ihre Parkuhr auf 13:30 zustellen; ist es aber schon 13:40 bei Abstellung so wird die Parkuhr auf 14:00 Uhr gestellt.

Achtung! Bei Überschreiten der maximal Parkdauer, kann es zu Bußgeldern kommen. Bei 30 Minuten über der Zeit droht ein Bußgeld von 20 Euro, bei einer Stunde sind es 25 Euro und steigt pro weitere Stunde um weitere 5 Euro jedoch nicht höher als 40 Euro.

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Darf ich in 2. Reihe parken oder auch nur halten?

Diese Frage ist schnell und einfach zu beantworten, NEIN. Parken oder halten Sie in 2. Reihe zahlen Sie mindestens 55 Euro. Behindern Sie dabei noch Fahrradfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer drohen ihnen zusätzlich zur Geldstrafe noch Punkte in Flensburg.

Die einzige Ausnahme dieser Regel sind Taxi Fahrer die Kunden ein- oder aussteigen lassen.

Darf ich auf dem Gehweg parken?

Auch bei dieser Frage ist die Antwort schnell und einfach zu erklären. Nein Sie dürfen nicht auf Gehwegen parken, so breit diese auch scheinen mögen. Übrigens sind auch 2-Rädrige Kraftfahrzeuge davon nicht ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder ab 55 Euro.

Sollte es natürlich eine Beschilderung geben, die das Parken auf dem gesamten oder teilen des Gehweges erlaubt, gilt die Regel nicht.

Was kostet mich ein „Halte“- Verstoß?

Bußgeldtatbestand Bußgelder in Euro* Punkte
in zweiter Reihe gehalten 55
– mit Behinderung 70 1
– mit Gefährdung 80 1
– mit Sachbeschädigung 100 1
unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten 55 1
– mit Behinderung 80 1
– mit Gefährdung 90 1
unzulässig auf Bussonderfahrstreifen gehalten 55
– mit Behinderung 70
– mit Gefährdung 80
– mit Sachbeschädigung 100

Quelle: ADAC e.V. * seit 9.11.21

Darf ich bei abgesenktem Bordstein vor meiner eigenen Einfahrt parken?

Nein Sie dürfen bei abgesenktem Bordstein nicht vor ihrer eigenen Einfahrt parken, den der Bordstein wurde nicht für Sie abgesenkt, sondern dient als Querungshilfe für zum Beispiel Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Kinderwagen. Ein solches Parkvergehen wird mit einer Strafe von 10 Euro geahndet.

Es gilt jedoch ohne abgesenkten Bordstein dürfen Sie oder ihre Gäste gern und ohne Verletzung der STVO vor ihrer Einfahrt parken.

Welchen Abstand sollte ich beim Parken zu einer Grundstückseinfahrt halten?

Sie sollten vor und um eine Grundstückseinfahrt ungefähr 3-6 Meter (je nach Größe der Einfahrt) freihalten. Generell gilt, durch ihr parkendes Auto, darf die Einfahrt nicht behindert werden.

Das direkte Parken vor einer Grundstückseinfahrt ist verboten!

Thema Parklücke: Muss der fließende Verkehr anhalten?

Der fließende Verkehr hat immer Vorrang! Sollten Sie aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr wollen, sollten Sie dieses deutlich ankündigen in dem Sie blinken und den geeigneten Moment abpassen, in dem Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Sollte das nicht möglich sein, sollten Sie sich von einer anderen Person in den Verkehr einweisen lassen.

Halten Sie sich nicht daran kann ein Verwarnungsgeld von bis zu 30 Euro fällig werden.

Wo platziere ich meinen Parkausweis richtig?

Der Parkausweis sollte von außen gut lesbar im Fahrzeug angebracht sein. Das bedeutet, ein Kontrolleur darf nicht danach suchen müssen, aber ein genauer Ort ist vom Gesetz nicht definiert. „Gut lesbar“ bedeutet- sollte im Bereich hinter der Windschutzscheibe sein, kann aber auch an den Seitenfenstern positioniert sein.

Muss das Auto abgesucht werden um den Parkausweis zu finden, so droht ein Bußgeld zwischen 10€-30 Euro.

Darf ich in einer Kurve parken?

Wer in einer Kurve parkt, darf sich auf ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro bereit machen, das gleiche gilt für enge, unübersichtliche Straßenstellen. Wird dabei noch ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder man parkt länger als 1 Stunde so wird noch ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig.

Sollte bei einem solchen Parkmanöver noch ein Rettungswagen behindert werden, so sind die Konsequenzen 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Welche Tage sind bei der Betitelung „werktags“ bei einem Halteverbotsschild inbegriffen?

Mit werktags sind ALLE Tage außer Sonntag/ Feiertag gemeint, dieser steht im Gegensatz zu den Werktagen. Werktags bedeutet also Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag.

Dieser Zusatz kann bei einem kompletten Halteverbotsschild angehangen werden oder auch bei einem eingeschränkten Halteverbot.

Parkscheinautomat defekt- Was tun?

Sollte der Parkscheinautomat den Sie nutzen wollen defekt sein, so dürfen Sie ihre Parkscheibe nutzen. Achtung! Sollte eine Maximal Parkdauer angegeben sein, verändert sich das nicht und Sie dürfen nur die bestimmte Zeit auf ihrem Parkplatz stehen.

Wie weit entfernt von einer Kreuzung darf ich parken?

Beim Parken in der Nähe von Kreuzungen gibt es einiges zu beachten. Bei einer Kreuzung gilt generell, halten Sie 5 Meter Abstand zum Kreuzungsbereich. Sollte neben der Fahrbahn noch ein Radweg sein, so verlängert sich der Bereich in dem Sie nicht parken dürfen auf 8 Meter. Damit soll sichergestellt werden, dass die Radfahrer im Kreuzungsbereich besser gesehen werden und Unfälle vermieden werden können.

Doch wie messe ich die besagten 5 oder 8 Meter ab? Bei einer rechtwinklig aufeinander treffenden Straße messen Sie einfach den Berührungspunkt der beiden Geraden ab und rechnen in jede Richtung 5 oder 8 Meter dazu, bei abgerundeten Ecken nehmen Sie den letzten geraden Punkt.

Wichtig zu wissen 5 oder 8 Meter um den Kreuzungsbereich herrscht ein absolutes Parkverbot. Dies gilt auch bei Einbahnstraßen oder Straßen mit wenig Verkehr!

Darf ich auch auf der linken Seite parken?

Generell gilt: Das Parken ist nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Das Parken am linken Fahrbahnrand ist nur in besonderen Notsituationen und Ausnahmefällen gestattet. Sollten Sie ihren Wagen also am linken Fahrbahnrand abstellen droht ein Bußgeld zwischen 10-30 Euro.

Einzige Ausnahme dieser Regel sind die sogenannten Spielstraßen oder Verkehrsberuhigte Bereiche, hier darf in beiden Richtungen geparkt werden. Da hier der fließende Verkehr weniger beeinträchtigt wird.

Parken im Wendehammer- ist das zulässig?

Ob das Parken im Wendehammer zulässig ist, ist sehr unterschiedlich. Generell und grundsätzlich gibt es kein Parkverbot im Wendehammer. Sollten jedoch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, so ist das Parken nicht gestattet. Genauso, wenn ein zusätzliches Parkverbotsschild aufgehängt wurde.

Achten Sie beim Parken im Wendehammer also genau auf die Beschilderung und überlegen Sie sich ob andere Verkehrsteilnehmer ohne Probleme den Wendehammer nutzen können, trotz ihres parkendem Fahrzeuges.

E- oder Carsharing Parkplätze -darf ich hier mit meinem Verbrenner Wagen parken?

Diese Frage ist einfach und Ausnahmslos zu beantworten: Nein, Sie dürfen in keinem Fall auf einem E-Parkplatz oder einem Carsharing Parkplatz stehen.

Darf ich auf einem Radfahrstreifen oder Radschutzstreifen parken?

Diese Frage ist klar und einfach mit NEIN, sie dürfen nicht auf Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen parken zu beantworten.

Aber auch hier gibt es Sonderfälle, so zum Beispiel bei Parkbuchten rechts neben dem Radfahrstreifen. Sind diese Parkbuchten klar als solche deklariert und beschildert, so dürfen Sie hier problemlos parken. Achten Sie hier jedoch beim einparken darauf, keine Fahrradfahrer zu behindern!

Ein weiterer Punkt der im Puncto parken neben einem Radfahrstreifen zu beachten ist, sind sogenannte „Dooring- Streifen“. Auf diesen darf nicht geparkt werden!

Doch was ist ein Dooring-Streifen? Der Dooring-Streifen befindet sich als eine 2. Zwischenlinie zwischen Parkfläche und Radfahrstreifen und soll Sie und den Radfahrer schützen. Zum Beispiel beim Öffnen der Türen ihres Fahrzeuges gibt er zusätzlichen Abstand, sodass Sie ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern, aussteigen können.

Nun eine kurze Auflistung der zu erwartenden Bußgelder:

  • beim Parken auf einem Radfahrstreifen werden 55Euro fällig
  • behindern Sie dabei noch einen anderen Verkehrsteilnehmer steigt die Summe auf 70 Euro und es gibt zusätzlich einen Punkt in Flensburg
  • wird länger als 3 Stunden auf einem Radstreifen geparkt oder ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet so werden 80 Euro fällig und es gibt auch einen Punkt in Flensburg
  • wird beim Parken auf dem Radstreifen noch eine Sachbeschädigung begangen so zahlen sie 100 Euro und bekommen einen Punkt in Flensburg.

Wir von PLAYFAIR-PARKING hoffen ihnen mit der Beantwortung der wichtigsten Fragen rund um das Thema Parken und der Beleuchtung des neu in Kraft getretenen Bußgeldkatalog geholfen zu haben.
Wir wünschen ihnen gute Fahrt und sicheres Parken!