Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?

Öffentliche Parkflächen in Innenstädten haben Parkuhren oder Parkscheinautomaten. Muss man bezahlen? Wo darf man ohne laufende Parkuhr halten? Wichtige Infos zu Parkplätzen mit Parkuhr.

Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?

Viele öffentliche Parkflächen in deutschen Innenstädten sind mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten ausgestattet. Wer schnell in den Supermarkt, beim Arzt ein Rezept abholen oder kurz zur Post gehen möchte, fragt sich unweigerlich: Muss ich Geld in die Parkuhr stecken? Und wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden? Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um Stellplätze mit Parkuhr.

Das Parkplatzangebot in der Stadt ist besonders in mittelgroßen und großen Städten sehr begrenzt. Entsprechend oft ist die Parkzeit des sogenannten ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Parkplätzen mit einer Parkuhr, einem Parkscheinautomaten oder der Möglichkeit zum Handy-Parken limitiert und mit Kosten verbunden. Nicht in jeder Situation möchten Autofahrer gleich für eine halbe Stunde oder eine noch kürzere Haltedauer Geld in die Parkuhr werfen und gleichzeitig natürlich auch kein Knöllchen riskieren. Deshalb ist die Frage: Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden, ohne gesetzwidrig zu handeln?

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Die Straßenverkehrsordnung regelt, was an nicht laufenden Parkuhren erlaubt ist

Während es an Parkscheinautomaten häufig auch sogenannte „Brötchentasten“ gibt, mit der Verkehrsteilnehmer zehn bis 15 Minuten kostenlos parken können, bleibt die Frage: Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden? Wenn noch etwas Restzeit der laufenden Parkuhren vom zuvor abgestellten Fahrzeug übrig ist, kann diese Zeit für die eigenen Erledigungen genutzt werden. Ansonsten regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf 13, was kostenfrei erlaubt ist und was nicht. So heißt es im § 13 „Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit“, dass grundsätzlich nur während des Laufens der Uhr für die Dauer der Parkzeit gehalten werden darf. Aber es gibt dennoch zwei Ausnahmen, in denen Autofahrer kein Geld in die Parkuhr stecken müssen. So heißt es in der Straßenverkehrsordnung: „Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden 1. beim Ein- oder Aussteigen sowie 2. zum Be- oder Entladen.“

Im Zweifelsfall lohnt es sich in Verkehrsfragen immer, einmal in den Gesetzestext zu schauen. Zudem gibt es mittlerweile zahlreiche Angebote zum Online-Lernen für alle, die ihre Kenntnisse im Straßenverkehr noch einmal auffrischen möchten.

An nicht laufenden Parkuhren drohen Strafzettel

Autofahrer, die an einer nicht laufenden Parkuhr das Fahrzeug abstellen, droht ein Strafzettel. Die Parkraumbewirtschaftung für öffentliche und private Flächen können Anbieter wie Playfair-Parking übernehmen. Die Zeit zum Be- und Entladen sowie zum Ein- und Aussteigen darf lediglich „ohne Verzögerung“ wenige Minuten betragen und sollte nach Möglichkeit nicht überschritten werden. Wer etwa zu einem kurzen Einkauf ins Geschäft möchte oder für längere Zeit unterwegs ist, sollte etwas Geld in die Parkuhr stecken. Denn wenn ein Autofahrer von der vermeintlich kurzen Erledigung zurück ist, kann bereits ein Mitarbeiter des Parkraum-Managements beim Fahrzeug gewesen sein und ein Strafzettel hinter der Windschutzscheibe klemmen. Besser fährt hier, wer ein paar Cent für die Parkuhr übrig hat.