Häufige Fragen für Parkende (FAQ)
Aus welchem Grund wird PLAYFAIR-PARKING beauftragt?
Wir werden immer dann beauftragt, wenn der Auftraggeber für seine Mieter, Patienten, Kunden oder Mitarbeiter auf seinen privaten Parkflächen keine Stellplätze mehr hat, weil Fremdparker, Dauerparker, Pendler oder Falschparker seine privaten Parkflächen benutzen.
Warum haben Sie eine Vertragsstrafe auferlegt bekommen?
Sie haben auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PLAYFAIR-PARKING verstoßen, bzw. nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt. PLAYFAIR-PARKING ist beauftragt, die Einhaltung dieser Regelungen durchzusetzen. Wir haben das Recht, das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Von diesem Recht haben wir in Ihrem Interesse abgesehen. Die Parkordnung gilt für jeden Nutzer dieser Parkfläche. Aus diesem Grund werden auch Einkaufsbelege nicht berücksichtigt.
Früher konnten Sie kostenlos parken. Warum jetzt nicht mehr?
Standorte, die massive Probleme durch Fremd- und Dauerparker haben, müssen ein System zur Problembewältigung einführen. Aus diesem Grund gibt es nur die Möglichkeit ein Parkscheiben- oder Parkscheinsystem einzuführen, da vollautomatische Schrankensysteme zu kostenintensiv sind. Eine Unterscheidung zwischen Kunden – und Fremdnutzung ist nicht möglich, so dass sich jeder Nutzer an die obligatorische Parkordnung zu halten hat.
Sie fühlen sich nicht ausreichend über die Bedingungen informiert?
Unsere AGB sind an allen Zufahrten zum Privatgrundstück installiert. Hinweisschilder zur Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht sind auf dem Parkplatzgelände und an den Zufahrten installiert. Zu der Installation von Hinweisschildern auf dem Parkplatz gibt es keine rechtliche Verpflichtung. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Leistung unseres Unternehmens. Die Installierung von Hinweisschildern und AGB an den Zufahrten sind erforderlich und Sie gehen mit uns einen Vertrag ein, sobald Sie unsere Parkplätze befahren.
Sie haben nur kurz 5 min geparkt und haben eine Vertragsstrafe bekommen?
Wir können nicht kontrollieren wie lange Sie weg waren, da Sie wahrscheinlich keine Parkscheibe oder keinen Parkschein benutzt haben. Wir beobachten Sie auch nicht aus dem Auto heraus, sondern kontrollieren lediglich jedes Fahrzeug. Teilweise sind die Parkflächen auch sehr groß, so dass wir auch nicht sehen können, ob Sie gerade vor 5 Minuten das Fahrzeug verlassen haben. Hierzu gibt es jedoch keine rechtliche Verpflichtung und es handelt sich lediglich um ein gelegentliches Entgegenkommen unserseits.
Unser Mitarbeiter hat Ihnen nicht seinen Namen genannt und Sie sind mit dem Vorgang nicht einverstanden?
Unsere Mitarbeiter sind aus Schutzgründen nicht verpflichtet Ihnen Ihren Namen zu nennen. Die Mitarbeiter können und werden sich auf Aufforderung Ihnen gegenüber immer mit Ihrem Mitarbeiterpass ausweisen. Jeder Mitarbeiter hat eine Mitarbeiternummer und Sie können sich über diesen Mitarbeiter durch Nennung seiner Nummer über unser Kontaktformular beschweren. Der Mitarbeiter ist angewiesen, freundlich mit möglichen Falschparker umzugehen. Sollte der Falschparker jedoch nicht freundlich zu unserem Mitarbeiter sein oder sich aggressiv verhalten, dann ist unser Mitarbeiter angewiesen, das Gespräch mit dem Falschparker zu beenden, um sich wieder den angewiesenen Aufgaben zu widmen.
Beleidigung, Nötigungen, Bedrohung oder körperliche Gewalt
Beleidigungen, Nötigungen, Bedrohungen oder körperliche Gewalt werden entweder durch den Mitarbeiter selbst oder durch das Unternehmen PLAYFAIR-PARKING zur Anzeige gebracht oder es wird ein Strafantrag gestellt. Ein solches Verhalten dulden wir auf gar keinen Fall und wir werden ein solches Verhalten mit der möglichen Schärfe verfolgen.
Sie waren am besagten Tag nicht auf dem Parkplatz
Der Vorgang ist per Fotodokumentation erfasst.
Wo müssen Sie die Parkscheibe oder den Parkschein korrekt platzieren? Ihre Parkscheibe ist runtergerutscht oder lag auf dem Beifahrersitz.
Lt. unseren AGB hat Ihre (blaue und deutsche) Parkscheibe oder Ihr Parkschein klar und deutlich mittig auf der frontalen Ablage Ihres PKW zu liegen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass sie dort auch liegen bleibt.
Können Sie Ihren Einkaufsbeleg für eine Anfrage auf Stornierung einreichen?
Leider nicht, da Fremdparker, Falschparker, Dauerparker oder Pendler sich ebenfalls häufig als Kunde ausgeben, bzw. sogar Einkaufsbelege aus den Mülleimern der Einzelhandelsmärkte verwenden, um auf eine Stornierung zu hoffen. Aus diesen Gründen bieten wir diese Möglichkeit nicht mehr an und wir müssen leider auch von Ihnen als Kunden erwarten, dass Sie sich an die Parkordnung halten.
Wenn Sie mich als Kunden nicht stornieren, kaufe ich nicht mehr an diesem Standort ein!
Dies ist leider gerade bei Einzelhandelsstandorten wie Supermärkten oder Restaurantketten eine typisch verwendete Sanktionsandrohung. Das bedauern wir natürlich, aber wir können Sie von Ihrer persönlichen Entscheidung auch nicht abhalten. Es ist schade, dass Sie für die Parkraumüberwachung so wenig Verständnis aufbringen und die Notwendigkeit aufgrund der missbräuchlichen Nutzung an diesem Standort ganz offensichtlich nicht erkennen.
Ist die private Parkraumüberwachung seriös und geht alles mit rechten Dingen zu?
Die private Parkraumüberwachung hat sich in Deutschland und im europäischen Ausland etabliert. Selbst wenn Sie an diesem Standort nicht mehr einkaufen sollten, da Sie sich über die Zahlungsaufforderung für den Parkverstoß geärgert haben, kann es Ihnen passieren, dass Sie an einem anderen Einzelhandelsstandort entweder abgeschleppt oder ebenfalls kostenpflichtig durch eine Vertragsstrafe verwarnt werden. Große Einzelhandels- und Restaurantketten wie Aldi, REWE, Penny, Lidl, Sky, KIK, Netto, sb,- real, biomarkt denn´s, Alnatura, McDonald´s, Burger King oder Baumärkte wie OBI und hagebau Markt werden ebenfalls bundesweit bereits von Unternehmen aus der privaten Parkraumüberwachung betreut.
Bitte bringen Sie Verständnis für die notwendige Maßnahme auf, lernen Sie dazu und zahlen Sie Ihren Parkverstoß, um weitere Kosten zu verhindern.
Warum dürfen "so hohe" Vertragsstrafen verhängt werden? Ist das legal?
Die private Parkraumüberwachung gibt seit ca. 2010 in Deutschland. Die private Parkraumüberwachung ist legal und das Unternehmen PLAYFAIR-PARKING hat in Bezug auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Beschilderung und der Parkverstoßhöhen eine rechtliche Compliance (rechtliche Überprüfung) durch Anwälte vornehmen lassen. Unser Unternehmen wird in diesem Zusammenhang auch kontinuierlich rechtlich begleitet und über neue Erkenntnisse oder Urteilsentscheidungen informiert.
Sie hatten einen „blauen Hinweiszettel“ an Ihrer Windschutzscheibe. Was bedeutet das für Sie?
An einigen Standorten leiten wir 2 Wochen vor der aktiven Überwachung eine Vorwarnphase ein, um mögliche Kunden auf die zukünftigen Kontrollmaßnahmen vorzubereiten. Der blaue Hinweiszettel soll Sie darauf hinweisen, dass dieser Parkplatz bald kostenpflichtig überwacht wird. Ein Kunde, der nach diesen ersten 2 Wochen an diesem Standort einkauft, hat keinen Anspruch auf eine mögliche Stornierung.
Sie haben eine Ausnahmegenehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr!
Inhaber von Ausnahmegenehmigungen für den öffentlichen Straßenverkehr sind ebenfalls verpflichtet sich an die Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht auf dem privatrechtlich überwachten Areal zu halten.
Wieso sind Vertragsstrafen auf privaten Parkplätzen höher als Parkverstöße im öffentlichen Raum?
- Die öffentliche Hand hat keine MwSt. abzuführen und die Personalfinanzierung erfolgt durch den staatlichen Haushalt.
- Größere Laufflächen bei öffentlichen Kontrollen
- Wirtschaftliche Risiken bei privaten Überwachungsunternehmen
- Nach öffentlicher Gebührenordnung können Privatunternehmen nicht wirtschaftlich sein
Sie hatten einen Notfall und mussten ins Krankenhaus?
Im medizinischen Notfall muss der Notfall zwingend durch eine Notfalleinweisung und/oder durch eine Notfallbescheinigung des Krankenhauses nachgewiesen werden. Der Vorgang wird dann durch PLAYFAIR-PARKING geprüft und eine Einzelfallentscheidung zum Stornierungsanspruch getroffen.
Ein Anwalt hat Ihnen von der Zahlung abgeraten und Sie sind bereit zu klagen?
Selbstverständlich können Sie sich verteidigen lassen. Wir raten Ihnen nur, in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Argumente zu prüfen. Es gibt leider viele Anwälte, die wenig bis keine Ahnung über die Rechtslage auf privaten Parkflächen haben. Häufig werden Rechtsmeinungen abgegeben, welche leider den Verbraucher verunsichern und auch falsch sind.
Wir werden kontinuierlich juristisch beraten und begleitet, um bei Gerichtsverhandlungen auf der sicheren Seite zu sein.
Was passiert bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug?
Zahlungsverzug und Konsequenzen:
- Sofern kein fristgerechter Zahlungseingang nach 10 Tagen verzeichnet wird, kommen durch den Zahlungsverzug weitere Kosten von 7,60€ für die 1. Zahlungsaufforderung auf Sie zu.
- Eine weitere Mahnung erhöht die erste Zahlungsaufforderung um weitere 2,50€
- Sollte danach erneut kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, werden die Mahnungen automatisch an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet. Diese stellt wiederum Ihre Forderung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), so dass erhebliche Mehrkosten dazu auf Sie zukommen!
Wir bitten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung möglichst zeitnah nachzukommen, um diese vermeidbaren Mehrkosten zu vermeiden.
Wann erhalten Sie Beweismittel oder Fotos?
Erst im Falle einer Gerichtsverhandlung sind wir rechtlich verpflichtet, Ihnen Fotodokumente zum Parkverstoß und Nachweise zum Auftragsverhältnis vorzulegen. Der Parkverstoß wurde in einer den gesetzlichen Ansprüchen genügenden Art und Weise dokumentiert.
Sie sind nur bereit die Hauptforderung zu zahlen, nicht aber die angefallenen Kosten/Gebühren.
Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt der Verzug automatisch nach Ablauf der 10-tägigen Zahlungsfrist ein. Es bedarf keiner gesonderten Mahnung. Die angefallenen Gebühren sind daher als Verzugsschaden zu ersetzen. Sollten Sie nur die Hauptforderung ausgleichen, werden wir zur weiteren gebührenpflichtigen Nachverfolgung der noch offen stehenden Gebühren eine weitere Mahnung senden müssen oder den Fall die Rechtsabteilung weitergeben.
Der Vorgang wurde schon beglichen/bezahlt.
Bitte schicken Sie uns über unser Kontaktformular für Parkverstöße oder über die Email-Adresse [email protected] den Zahlungsbeleg zu, damit wir Ihren Betreff in unserem System überprüfen können. Es kann sein, dass Sie Ihre Referenznummer im Betreff falsch oder gar nicht angeben haben.
Sind diese Parkverstöße nicht eventuell verjährt?
Die Verjährungsfrist unser privatrechtlichen Forderung beträgt 3 Jahre. Bei öffentlichen Forderungen beträgt diese 3 Monate.
Sie haben Ihren Parkverstoß verloren oder entsorgt?
Sie können jederzeit das Unternehmen PLAYFAIR-PARKING über das Kontaktformular zu Ihren Daten unter Nennung Ihres Kennzeichens anfragen. Wir werden Ihnen dann Ihre Referenznummer und unsere Bankverbindung mitteilen. Letztere Daten finden Sie auch auf unserer Homepage.
Sie sind das Auto gar nicht selbst gefahren.
Oder das Fahrzeug wird von mehreren Fahrern verwendet, der Fahrer kann nicht benannt werden, da keine Aufzeichnungen hierüber vorliegen?
Sie haben uns geschrieben, dass Sie an dem besagten Tag der Besitzstörung nach § 858 BGB nicht gefahren sind. Bitte nennen Sie uns umgehend (innerhalb von 3 Werktagen) den Fahrer und dessen Meldeadresse.
Sollten Sie uns nicht den Fahrer und dessen Meldeadresse benennen, sind Sie selbst als Halter vor Gericht verantwortlich.
Hier verweisen wir zunächst auf Ihre Darlegungs- und Beweispflicht. Wenn Sie selbst am Verstoßtag tatsächlich nicht gefahren sein sollten, auch nicht bereit sind, den Fahrer zu benennen, haften Sie als Halter des Fahrzeuges als sog. Zustandsstörer (vgl. BGH, Urteil v. 18.12.2015, V ZR 160/14) und können – unabhängig von einer Haftung für die Vertragsstrafe – auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Um weitere nicht unerhebliche Kosten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen als Halter oder als tatsächlicher Fahrer der Zahlungsaufforderung schnellstmöglich nachzukommen.
Sie haben keine Mitteilung erhalten / keine Kenntnis von der Sache
Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für jeden deutlich sichtbar an der Einfahrt zur Parkierungsanlage angebracht sind, ist die Vertragsstrafe innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem jeweiligen Park- und/oder Benutzungsverstoß zu zahlen. Unterbleibt die Zahlung kommt der Kunde automatisch, d.h. ohne Mahnung in Verzug.
Auf den Zugang einer weiteren Zahlungsaufforderung kommt es somit nicht an, die Zahlungspflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Park- und/oder Benutzungsverstoß. Unabhängig davon wurde die Mitteilung über den Park- und/oder Benutzungsverstoß sichtbar am Verstoßtag an dem auf der Parkierungsanlage abgestellten Fahrzeug angebracht. Der Vorgang wurde durch unsere Mitarbeiter aufgenommen, ein fotografischer Nachweis liegt vor.
Warum müssen Sie zahlen, wenn die Mitteilung über den Park- und/oder Benutzungsverstoß entwendet wurde?
Ein möglicher Diebstahl der Mitteilung hat auf die Zahlungspflicht keinen Einfluss, da sich diese unmittelbar aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergibt, wonach die Vertragsstrafe innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem jeweiligen Park- und/oder Benutzungsverstoß zu zahlen ist.